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Ich habe meinen Reisepass verloren. Was soll ich tun?

Bitte melden Sie den Verlust umgehend bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle und lassen Sie sich einen offiziellen Polizeibericht ausstellen. Anschließend setzen Sie sich bitte mit der Botschaft in Verbindung und senden uns eine Kopie des Polizeiberichts, damit wir Sie über das Verfahren zur Ausstellung eines Notreisedokuments oder über die erforderlichen weiteren Schritte informieren können.

Wie kann ich meinen Reisepass erneuern, während ich mich außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate befinde?

Bitte kontaktieren Sie die Botschaft und teilen Sie uns mit, dass Sie Ihren Reisepass erneuern möchten. Wir informieren Sie über das Verfahren, die Online-Antragstellung, die erforderlichen Unterlagen sowie die einzelnen Schritte zur Bearbeitung Ihres Antrags.

Ich wurde bestohlen oder habe meine Geldbörse und Ausweisdokumente verloren. Was soll ich tun?

Erstatten Sie bitte Anzeige bei der örtlichen Polizei und bewahren Sie eine Kopie des Polizeiberichts auf. Nehmen Sie anschließend Kontakt mit der Botschaft auf und übermitteln Sie uns alle verfügbaren Informationen, damit wir Sie entsprechend Ihrer Situation beraten können.

Mein Flug wurde annulliert oder der Flughafen wurde geschlossen. Was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich zunächst direkt an Ihre Fluggesellschaft, um die verfügbaren Optionen zu klären. Sie können der Botschaft außerdem Ihre Flugdaten mitteilen, damit wir die Entwicklung verfolgen und Ihnen gegebenenfalls relevante Informationen oder Hinweise zukommen lassen können.

Ich habe ein Problem mit meinem Hotel oder meine Reservierung wurde storniert. Was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich zunächst an die Hotelleitung oder den Buchungsanbieter, um eine Lösung zu finden. Sollte das Problem weiterhin bestehen, kontaktieren Sie bitte die Botschaft und übermitteln Sie uns alle relevanten Informationen, damit wir Sie entsprechend beraten können.

Ich war in einen Unfall verwickelt oder befinde mich in einem medizinischen Notfall. Was soll ich tun?

Rufen Sie umgehend den Rettungsdienst oder begeben Sie sich in das nächstgelegene Krankenhaus. Informieren Sie anschließend die Botschaft und teilen Sie uns Ihren Standort sowie grundlegende Informationen mit, damit wir Ihren Fall begleiten und Ihnen die erforderliche Unterstützung bieten können.

Ich befinde mich derzeit im Krankenhaus und benötige Unterstützung.

Bitte senden Sie uns den Namen des Krankenhauses sowie Ihre Kontaktdaten. Die Botschaft wird Ihren Fall verfolgen und sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich wurde von der Polizei festgenommen oder bin in ein Gerichtsverfahren verwickelt. Was soll ich tun?

Bitte teilen Sie der Botschaft den Ort Ihrer Festhaltung oder – soweit vorhanden – Einzelheiten zu Ihrem Fall mit. Die Botschaft wird Ihre Situation im Rahmen der geltenden rechtlichen und diplomatischen Möglichkeiten begleiten.

Mein Reisepass ist abgelaufen, während ich mich außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate befinde. Was soll ich tun?

Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Reisepasses sowie alle verfügbaren unterstützenden Unterlagen. Wir informieren Sie über das geeignete Verfahren – entweder die Verlängerung Ihres Reisepasses oder die Ausstellung eines Notreisedokuments.

Ich befinde mich in der Schweiz und habe kein Geld mehr. Wie kann mir die Botschaft helfen?

Wenn Sie finanzielle Soforthilfe oder einen Vorschuss beantragen möchten, müssen Sie zunächst den Grund Ihres Antrags erläutern und der Botschaft alle erforderlichen Informationen übermitteln. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass keine Möglichkeit besteht, finanzielle Unterstützung oder eine Geldüberweisung von Familienangehörigen oder Bekannten in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu erhalten.
Ist dies nicht möglich, wird die Botschaft Ihren Antrag zur Prüfung an die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung in der Regel ein bis drei Arbeitstage dauern kann.
Wird der Antrag genehmigt, erhält der Staatsangehörige finanzielle Unterstützung und verpflichtet sich, den Betrag spätestens innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate zurückzuzahlen.

Die mich begleitende Hausangestellte hat den Aufenthaltsort verlassen und ist nicht zurückgekehrt. Was soll ich tun?

Sollte eine Hausangestellte nicht zurückkehren, wenden Sie sich bitte frühestens 24 Stunden nach ihrem Verschwinden an die nächstgelegene Polizeidienststelle und erstatten Sie eine offizielle Anzeige. Der Bericht sollte lediglich bestätigen, dass die Person den Aufenthaltsort verlassen hat und nicht zurückgekehrt ist. Begriffe wie „geflohen“ oder „entlaufen“ sollten dabei nicht verwendet werden.
Bitte informieren Sie außerdem die Botschaft und übermitteln Sie eine Kopie des Polizeiberichts sowie alle verfügbaren Informationen, damit wir Sie über das weitere Vorgehen beraten können.

Sind die Berge in der Schweiz sicher?

Ja. Die Bergregionen der Schweiz gelten grundsätzlich als sicher. Besucher sollten jedoch stets Warnhinweise und Anweisungen der zuständigen Behörden beachten sowie unnötige Risiken vermeiden. Insbesondere im Winter oder bei schwierigen Wetterbedingungen sollten ausschließlich offiziell freigegebene Wege genutzt werden.

Ich benötige dringend ein Krankenhaus oder einen Arzt.

Bitte teilen Sie uns den Namen der Stadt sowie die Art Ihres medizinischen Problems mit. Wir nennen Ihnen geeignete Krankenhäuser oder medizinische Einrichtungen in Ihrer Nähe.

Ich habe ein Problem mit einer Fluggesellschaft oder mein Gepäck ist verloren gegangen. Was soll ich tun?

Bitte reichen Sie zunächst eine offizielle Beschwerde bei der Fluggesellschaft ein und bewahren Sie die Referenznummer auf. Übermitteln Sie anschließend die Einzelheiten an die Botschaft, damit wir Sie über die weiteren Schritte informieren können.

Welche Voraussetzungen gelten für die Anmietung eines Fahrzeugs in der Schweiz?

Für die Anmietung eines Fahrzeugs in der Schweiz benötigen Sie einen gültigen Original-Führerschein der Vereinigten Arabischen Emirate sowie einen gültigen internationalen Führerschein. Die meisten Autovermietungen verlangen außerdem eine gültige Kreditkarte (Mastercard oder Visa) auf den Namen des Hauptfahrers.
Je nach Fahrzeugkategorie oder Alter des Fahrers können zusätzliche Anforderungen gelten. Es wird daher empfohlen, die Mietbedingungen des jeweiligen Anbieters vor Abschluss der Buchung sorgfältig zu prüfen.

Wie kann ich beim Einkaufen in der Schweiz eine Mehrwertsteuerrückerstattung (Tax Free) beantragen?

Bitten Sie beim Einkauf im Geschäft um ein Formular für die Mehrwertsteuerrückerstattung (Tax Free Form). Füllen Sie dieses vollständig aus und bewahren Sie sowohl den Kaufbeleg als auch die gekaufte Ware auf.
Vor Ihrer Abreise müssen Sie am Flughafen das Zollamt aufsuchen, bevor Sie die Ausreiseformalitäten abschließen. Legen Sie dort die Waren, die Kaufbelege und das Tax-Free-Formular vor, damit dieses abgestempelt werden kann. Anschließend können Sie die Mehrwertsteuer an den dafür vorgesehenen Auszahlungsstellen am Flughafen zurückerhalten.

Welche Versandunternehmen gibt es in der Schweiz?

In der Schweiz stehen zahlreiche internationale Luft- und Landtransportunternehmen zur Verfügung.
In Zürich:
• DHL
• FedEx
• UPS
• Aramex
• Swiss Post Cargo
In Genf:
• DHL
• FedEx
• UPS
• DSV
Es wird empfohlen, sich direkt an das jeweilige Versandunternehmen zu wenden, um Informationen zu Preisen, Lieferzeiten, Zollbestimmungen und zulässigen Versandgütern einzuholen.

Ich benötige einen Rechtsanwalt oder einen Übersetzer.

Die Botschaft kann Ihnen je nach Stadt und Art Ihres Anliegens allgemeine Informationen über verfügbare Rechtsanwaltskanzleien oder Übersetzungsdienste zur Verfügung stellen.

Es ist ein Todesfall eingetreten. Welche Schritte sind erforderlich?

Bitte setzen Sie sich umgehend mit der Botschaft in Verbindung und übermitteln Sie die grundlegenden Informationen. Die Botschaft wird Sie beraten und die notwendigen Maßnahmen mit den zuständigen Behörden koordinieren.

Ich habe mein Kind verloren oder wurde während der Reise von meinem Kind getrennt. Was soll ich tun?

Bitte verständigen Sie unverzüglich die örtliche Polizei und informieren Sie anschließend die Botschaft. Teilen Sie uns den zuletzt bekannten Aufenthaltsort Ihres Kindes sowie alle relevanten Informationen mit, damit wir Sie schnellstmöglich unterstützen können.

Ich beabsichtige, mich länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in der Schweiz aufzuhalten. Welche Schritte sind erforderlich?

Wenn Sie länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in der Schweiz bleiben möchten, müssen Sie vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer einen entsprechenden Antrag stellen. Hierfür müssen triftige Gründe vorliegen, die von den zuständigen Schweizer Behörden anerkannt werden, beispielsweise medizinische Behandlungen oder vergleichbare Ausnahmefälle.
Die erforderlichen Unterlagen sind bei den zuständigen Schweizer Behörden einzureichen. Nach Prüfung Ihres Antrags werden Sie über die Entscheidung informiert.

Wie kann ich die Botschaft in Notfällen erreichen?

Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten können Sie die Notfallnummer für Staatsangehörige kontaktieren, die vom Contact Center bzw. der Operationsabteilung des Außenministeriums betrieben wird.
Wichtige Notrufnummern in der Schweiz
Europäische Notrufnummer – 112
Für alle Notfälle. Sie werden an die zuständige Einsatzstelle weitergeleitet.
Polizei – 117
Bei Sicherheitsvorfällen, Diebstahl, Unfällen oder wenn dringend polizeiliche Hilfe benötigt wird.
Rettungsdienst – 144
Für medizinische Notfälle und zur Anforderung eines Krankenwagens.
Feuerwehr – 118
Bei Bränden, Unfällen oder Rettungseinsätzen.
Tox Info Suisse – 145
Bei Vergiftungen oder Kontakt mit gefährlichen Stoffen, insbesondere bei Kindern.
Schweizerische Rettungsflugwacht (REGA) – 1414
Für Bergunfälle, Notfälle in abgelegenen Gebieten sowie Luftrettungseinsätze.
Transportpolizei der SBB – 0800 117 117
Für Notfälle oder sicherheitsrelevante Vorfälle in Zügen und an Bahnhöfen.
Die Botschaft empfiehlt, diese Notrufnummern vor Reiseantritt oder spätestens bei Ihrer Ankunft in der Schweiz zu speichern und jederzeit griffbereit zu haben.